Bürgerbegehren "Feuerwehrleitstelle" - Oberverwaltungsgericht Münster zweifelt Urteil an!

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Feuerwehrleitstelle Solingen, Frau Inge Brümmer, Frau Gudrun Wüsthof und Herr Martin Bender haben vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster die Berufung zum Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf beantragt.

Mit Beschluss vom 10.02.2006 hat das OVG Münster nun die Berufung zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärt hierzu, dass am Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erhebliche Zweifel an der Richtigkeit bestünden.

Am 14.03.2006 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens nun die Berufungsklageschrift vor dem OVG eingereicht und die öffentliche Verhandlung findet am 04.04.2006, 10 Uhr in Münster statt (wenn die Stadt Solingen das Verfahren nicht künstlich unabsichtlich verzögert).

Die BfS unterstützt die Initiatoren ausdrücklich und wird alles daran setzen, dem Bürgerbegehren doch noch zum Erfolg zu verhelfen.

Wir haben die Klage vor dem OVG eingereicht, weil wir uns den über 19.000 Menschen verpflichtet fühlen, die das Bürgerbegehren unterstützt haben. Die Menschen, Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, vertrauen auf das basisdemokratische Instrument Bürgerbegehren und dieses Vertrauen wollen wir rechtfertigen. Am Willen von 19.000 Menschen darf der Oberbürgermeister unserer Stadt und darf die Verwaltung nicht vorbeiregieren. Diese Menschen haben ein Recht darauf, dass sie Gehör finden. - Dafür kämpfen wir!

17.03.2006, Martin Bender, Vorsitzender der BfS e.V.