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Solingen 24.05.2011


Herrn Oberbürgermeister
Norbert Feith

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Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt

"Verfahren für Ehrungen in der Stadt Solingen"


Ratssitzung vom 14. Juli 2011


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Es werden folgende Änderungen zur Drucksache 1092 beschlossen:

1.    Der Rat empfiehlt, dass im Regelfall nur Personen bzw. Ereignisse durch Benennung geehrt werden, die mindestens ein Jahr verstorben bzw. vergangen sind.
2.    Der Rat achtet darauf, dass bei zukünftigen Benennungen bzw. Ehrungen von Personen beide Geschlechter ausgewogen Berücksichtigung finden
3.    Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte neue Satzung zur Änderung der Satzung für die Verleihung des Ehrenrings der Stadt Solingen vom ….. 2011.

Begründung:
Die von der Stadtverwaltung vorgelegte Neufassung der Satzung für die Verleihung des Ehrenringes wird begrüßt, die gleichzeitig vorgeschlagenen Veränderungen der Kompetenzen der Bezirksvertretungen etc. werden jedoch als nicht sinnvoll erachtet. Deshalb wurde die o.g. Vorlage wie im Antragstext vorgelegt neu gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

gez. gez. gez. gez.
Ernst Lauterjung
SPD
Heinz Bender
BfS
Manfred Krause
B90/Die Grünen -o.L.
Rainer Gerhards
Die Linke

Anlage




 

Anlage

 

Satzung zur Änderung der Satzung
für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Solingen
vom … 2011


Aufgrund der §§ 7 und 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Solingen am … 2011 folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Verleihung des Ehrenrings beschlossen

Artikel 1

§ 2 der Satzung für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Solingen vom 11. Oktober 1961, zuletzt geändert am 03. November 1965, wird wie folgt gefasst.

„Persönlichkeiten im Sinne des § 1 sind solche Persönlichkeiten, die
a) sich in besonderer Weise um die Städtepartnerschaften oder -freundschaften bzw.
Patenschaften der Stadt verdient gemacht haben,
b) sich in außerordentlicher Weise besonders ehrenamtlich für das Gemeinwesen
engagiert haben,
c) durch außerordentliche Leistungen besondere Erfolge für die Stadt erreicht haben,
d) in besonders schwierigen Verhältnissen, auch in der Vergangenheit, unter
persönlicher Gefahr in Solingen Hilfe geleistet haben,
e) sich in sonstiger Weise um das Wohl der Stadt besonders verdient gemacht haben.

Eine Verleihung an amtierende Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie von diesen beschickten Gremien als auch an aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist ausgeschlossen.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.