Die Bürgergemeinschaft ist vom Urteil des VG Düsseldorf sehr enttäuscht. Dies betrifft nicht nur den Ausgang des Verfahrens selbst, denn das Gericht hat das Bürgerbegehren nicht zugelassen. Die Enttäuschung betrifft aber auch die vom Gericht genannten Gründe der Ablehnung, mit denen zusätzliche Hürden gegen zukünftige Bürgerbegehren geschaffen werden.

Am Anfang der Gerichtsverhandlung sah es für die persönlich anwesenden Vertreter des Bürgerbegehrens, Frau Inge Brümmer und Herrn Martin Bender (Frau Gudrun Wüsthof war beruflich verhindert) noch recht gut aus. Vor zahlreichen angereisten Zuschauern aus Solingen, meist aus dem Feuerwehrbereich, erklärte der Kammervorsitzende des Verwaltungsgerichts, drei von der Stadt Solingen bislang vorgetragene Gründe seien von geringem Gewicht. Dies betrifft die bisherige Argumentation der Stadtverwaltung, das Bürgerbegehren verfolge angeblich ein gesetzeswidriges Ziel, beinhalte einen Eingriff in die dem Bürgermeister vorbehaltene "innere Organisation des Gemeinde" oder sei nach der Unterschrift von OB Haug schlicht erledigt. Das Gericht stellte dann aber für seine Entscheidung einen Aspekt in den Vordergrund, den nicht einmal die Stadtverwaltung selbst in ihrer ersten Stellungnahme als Bedenken aufgeführt hatte.

Das Gericht meinte nämlich aus §26 Gemeindeordnung herauszulesen, dass der Text der Unterschriftensammlung auch alle politisch wichtigen Tatsachen enthalten müsse, die sich nach dem angegriffenen Ratsbeschluß ereignet haben. Hierzu zählte die Tatsache, dass OB Haug den Umsetzungsvertrag schon schnell unterschrieben hatte, nachdem in der Öffentlichkeit ein Bürgerbegehren angekündigt war. Dies hätte das Bürgerbegehren in der Begründung der Unterschriftenliste erwähnen müssen. Ohne solche Hinweise wisse der Bürger nicht, dass der Vertrag mit Wuppertal nach §60 Verwaltungsverfahrensgesetz rückabgewickelt werden müsse.

Rechtanwalt Dr. Obst, der das Bürgerbegehren auch im gerichtlichen Verfahren vertrat, erklärte hierzu in seinem Plädoyer, damit würde das Gesetz unzulässig überdehnt. Im Gesetzeswortlaut stünde nur, dass das Bürgerbegehren überhaupt sein Anliegen begründen muss. Es sei auch keine andere Gerichtsentscheidung bekannt, die dem Bürgerbegehren eine solch weitgehende Mitteilungs- und Begründungspflicht auferlege.

Trotzdem blieb das Gericht bei seiner Meinung und wies leider die Klage der Solinger Bürger ab.

Für Martin Bender von der BfS heißt dies, das vom Gericht "die Latte für Bürgerbegehren unerreichbar hoch gehängt wird". Nach der Verhandlung erklärte er weiter:

"So werden Bürgerbegehren fast unmöglich gemacht. Es reicht schon aus, wenn wir uns argumentativ mit dem Ratsbeschluss auseinandersetzen. Wenn wir alles hineinschreiben sollen, was NACH dem angefochtenen Ratsbeschluss passiert, müssen wir zukünftig ganze Romane schreiben und dem Bürger vorlegen".

Herr Bender erinnerte auch daran, dass OB Haug noch nicht einmal den Rat von seiner Unterschrift unter dem Vertrag mit Wuppertal informiert hatte, was sogar bei vielen Ratsmitgliedern für Verärgerung sorgte.

"Warum sollen die Bürger Vorgänge in den Text einer Unterschriftensammlung hineinschreiben, die verwaltungsintern sind und wo der Rat vorher nicht mal informiert wird?"

Weiter erklärte Herr Bender, man werde dann, wenn das Urteil auch schriftlich vorliegt, die Rechtsmittel genau prüfen, das sei man schon den ca. 19.000 Bürgern schuldig, die sich mit ihrer Unterschrift gegen die Zusammenlegung der Feuerwehrleitstellen ausgesprochen haben. "Manchmal trifft man sich zweimal", erklärte Rechtsanwalt Dr. Obst. Damit spielte er auf die Möglichkeit an, beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Berufung zu beantragen. Die Chancen, dass der Fall in letzter Instanz dort entschieden wird, stehen nicht schlecht.

Pressemitteilung vom 28.10.2005
Martin Bender