Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren! § 26 Gemeindeordnung Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Dies ist ein Instrument für die Bürger, daß sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde oder aber gegen einen schon vollzogenen Ratsbeschluß selbst entscheiden. In diesem Paragraphen ist auch die Unzulässigkeit unter Ziffer 4 von Punkt 1-10 umschrieben. Exakt an diese Vorgaben haben sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Feuerwehrleitstelle, mit juristischer Unterstützung zweier kompetenter Fachanwälte für Verwaltungsrecht, gehalten um somit einer Unzulässigkeit vorzubeugen. Meine Damen und Herren des Rates, sie haben eine Kopie der Stellungnahme unseres externen Fachanwaltes erhalten und ich gehe davon aus, daß Sie diese Vorlage genau studiert und sich dann mit dem § 26 Gemeindeordnung NRW intensiv beschäftigt haben. Sicherlich kommen sie zu demselben Schluß wie die BfS, daß die Formulierung den Anforderungen des Paragraphen entspricht. Ca. 20.000 davon ca. 16.600 gültige Unterschriften wurden geleistet und zwar von mündigen Bürgern, die sehr wohl wussten was sie unterschrieben haben. Die Unterstellung, daß die Initiatoren mit Falschinformationen Stimmen gesammelt hätten, weise ich ganz entschieden zurück. Auf allen Plakaten war zu lesen und aus persönlichen Gesprächen an unseren Ständen war zu entnehmen, daß es sich ausschließlich um den Erhalt der Feuerwehrleitstelle an der Katternberger Straße und nicht um die gesamte Solinger Feuerwehr, handelt. Daß es sich hier nicht um eine einfache Telefonzentrale handelt, sondern um eine Leitstelle, die mit hochqualifiziertem und extra geschultem Personal ausgestattet ist, ist hoffentlich allen hier anwesenden Entscheidungs- und Mandatsträgern klar. Die Fusion der Feuerwehrleitstellen Wuppertal - Solingen wird mit einem jährlichen Einsparvolumen von 210.000 € begründet. Dies geht aus dem Gutachten Forplan Dr. Schmiedel hervor. Die Feuerwehrführung selbst rechnet mit 120.00 €. Leider steht diese Ausarbeitung nicht vor und liegt dem Gutachten nicht bei. Bei genauem Hinschauen stellt man fest, dass die Personalkostenberechnung konsequent mit Sollbedarfszahlen und nicht nach dem tatsächlichen Ist-Stand berechnet ist. Daraus folgt, daß die eigenständigen Leitstellen Solingen und Wuppertal im Gutachten 190.000 € teurer erscheinen als sie tatsächlich sind. Dies ist ganz klar eine Irreführung im Gutachten und somit ist das Einsparvolumen von 210.000 € ad absurdum zu führen. Im Gutachten Forplan Dr. Schmiedel ist seltsamerweise für eine gemeinsame Feuerwehrleitstelle kein Dienstplan hinterlegt, der schlüssig darstellt, wie der Betrieb in einer gemeinsamen integrierten Leitstelle mit dem geplanten reduzierten Personal unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedürfnisse der beiden Städte stattfindensoll. Ein reiner 24 Std. Dienst der hier in Solingen gefahren wird, ist bei einer gemeinsamen Leitstelle Wuppertal-Solingen bei der vom Gutachter errechneten personellen Besetzung nicht gewährleistet. Zur Zeit werden personelle Engpässe sowohl der Leitstelle als auch der Feuerwachen in beide Richtungen ausgeglichen, was bei einer Verlegung des Personals nach Wuppertal nicht mehr möglich ist. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde bisher eine Personalbedarfsplanung nicht vorgelegt. Ich frage Sie, Herr Oberbürgermeister, warum konnte bisher eine solche Planung nicht erstellt werden, obwohl der Gutachter doch festgestellt hat, wie viel Arbeit anfällt und wie viel Personal in Arbeitsstunden dafür benötigt wird. Das Gutachten stellt in seinen Berechnungen Leitstellenarbeit wie Fließbandarbeit dar: Immer die gleiche Anzahl von Hilfeersuchen mit immer dem gleichen Bearbeitungsaufwand, in immer der gleichen Abfolge. Daraus ergibt sich die gutachterliche Bedarfsrechnung und damit eine zweifelhafte Personalbedarfsplanung. Doch Feuerwehrleitstellenarbeit ist Zufalls- und Wahrscheinlichkeitsarbeit, die sehr schlecht zu berechnen ist, da Hilfeersuchen niemals in berechenbarer oder planbarer Reihenfolge kommen. Eine Frage an die Stadtdienstleitung Feuerwehr, die ich vor ca. zwei Wochen bei einem persönlichen Gespräch stellte ob die beiden Leitstellensysteme kompatibel seien, war die Antwort ein klares Nein. Der Gutachter setzt in seiner Studie jedoch genau diese Kompatibilität voraus. Diese Tatsache führt dazu, daß bei einer Fusion eine der beiden Städte oder beide ihre kompletten Daten neu eingeben müssen, was sicherlich ein enormer Zeit- und Arbeitsaufwand darstellt. Die Kosten belaufen sich zwischen ca. 70.000 € - 140.000 € . Hier lege ich die Berechnung Mülheim/Oberhausen zugrunde. Der Zeit- und Arbeitsaufwand der bisherigen Arbeits- und Lenkungsgruppensitzungen, sowie die Begleitung der Umsetzung der gemeinsamen Leitstelle ist in dem Gutachten von Forplan Dr. Schmiedel mit keinem Kostenaufwand erwähnt. Diese Kosten sind in dem Gutachten von Forplan Dr. Schmiedel nicht erwähnt, da für den Gutachter Kompatibilität offensichtlich Voraussetzung war. Das Gutachten ist Teil der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Wuppertal und im Mitteilungsblatt der Bezirksregierung genannt. Ich frage Sie Herr Oberbürgermeister : muß die Bezirksregierung nicht davon Kenntnis erhalten, daß Korrekturen vorgenommen werden müssen? Wie Sie sicherlich wissen, meine Damen und Herren, die Firma Forplan Ingenieurbüro GmbH ist ein Unternehmen, daß Leitstellen verkauft und man könnte die Frage stellen: Ist dieses Gutachten objektiv und neutral? Sind die Zahlen, Summen und Berechnungen so korrekt, daß sie als Empfehlung für einen Ratsbeschluß zu verwenden waren oder hätte man diese etwas genauer prüfen und hinterfragen müssen? Meines Wissens gab und gibt es eigene Sparvorschläge im Personalkostenbereich seit November 2003 aus der Belegschaft der Feuerwehr, und ich gehe davon aus, daß es sich hier um kompetente Fachleute handelt. Diese Sparvorschläge wurden zum Teil bis heute nicht einmal auf ihre Machbarkeit überprüft. Die Frage nach dem Warum muß hier gestellt werden. Im Bereich der Sachkostenberechnung wurde ebenfalls eine völlig überteuerte Darstellung der Solinger Leitstelle erstellt. Das führt dazu, daß die eigene Leitstelle der Feuerwehr Solingen im Vergleich zur gemeinsamen Leitstelle Wuppertal- Solingen unkorrekter Weise wiederum viel zu teuer dargestellt wird. Die bereits getätigte Investition indiesem Jahr beinhaltet ein hochmodernes und auf Jahre hinaus voll funktionsfähiges Leitstellensystem. Umbaumaßnahmen sind absolut nicht nötig, neue Tische ebenfalls nicht, da die vorhandenen voll und ganz den Arbeitsbestimmungen entsprechen. Diese Investitionen sind jedoch in der Berechnung der Feuerwehrdienstleitung enthalten. Allerdings war es mir nur möglich einen kurzen Blick in die Aufstellung zu werfen, meine Frage ob eine Kopie dieser Berechnung zu bekommen wäre, wurde leider abschlägig beschieden. Das führt zu dem Schluß, daß ein Gutachten auch über die Empfehlungsseiten hinaus gelesen werden muß um es unter Umständen zu überprüfen und zu hinterfragen. Herr Oberbürgermeister, wir verlangen, daß alle Zahlen, egal in welche Richtung dieses Projekt geht, transparent gemacht werden. Es ist eigentlich schade, daß wir den Weg von Mülheim nicht gegangen sind. Hier wurde erst ein unabhängiges Gutachten der WIBERA in Absprache mit den Feuerwehrbeamten erstellt ob eine Fusion mit der Leitstelle Oberhausen sinnvoll ist. Nach gemeinsamer Bewertung kam man zu dem Schluß, daß diese Fusion nicht weiter verfolgt werden sollte, da keinerlei Verbesserung nachgewiesen wurde und somit auch keine politische Diskussion und Entscheidung nötig wurde. Organisatorische Hürden, die das WIBERA Gutachten aufzeigt, wie z.B.:Erfassung der Ortsdaten Vorhandene Dateien sichern, planen, organisieren und festlegen der Erfassung Erfassung der Brandmelder Bearbeitung des Alarmplanes und des Bereitschaftsdienstes Erstellen vonHilfsdateien Materialkosten dann... Administrative Gründe Angleichung der Gebührenordnung und Satzung Wem ist die Leitstelle unterstellt disziplinarisch und haftungstechnisch? Leitstellenarbeitsplätze sind zwecks Stabsarbeit in jeder Stadt erforderlich z.B. Großschadenslage. Die Stadt ohne Leitstelle hat kein in der Bedienung geübtes Personal zur Verfügung. Verantwortung für Gefahrenabwehr hat der Hauptverwaltungsbeamte, der Oberbürgermeister. Ein direkter Zugriff auf Führungsmittel bei einer integrierten Leitstelle besteht mindestens in einer Stadt nicht mehr. Es ist unbedingt notwendig, daß in beiden Städten Stäbe eingerichtet werden. Zudem kommen unterschiedliche Organisationsstrukturen dazu. Dies alles wurde in dem Gutachten von Forplan Dr. Schmiedel nicht berücksichtigt. Jedes hier anwesende Ratsmitglied, als verantwortlicher Entscheidungsträger, sollte für sich noch einmal überprüfen ob der getroffene Ratsbeschluß tatsächlich richtig war und zu verantworten ist, oder ob es nicht Zeit wird auch mal ein fragwürdiges Projekt zu stoppen und neu zu überdenken. Man muß Entscheidungen auch korrigieren können, nur so kann Glaubwürdigkeit entstehen. Vielen Dank