Beratungen im Aufsichtsrat des Städtischen Klinikum Solingen gem. GmbH, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Wohnungswesen, Senioren und Beschäftigungsförderung sowie im Beteiligungsausschuss am 08.03.2019

Am 17.02.2019 wurden die Mitglieder des Beteiligungsausschusses und die Mitglieder des Aufsichtsrates des Städtischen Klinikum Solingen (SKS) mit Ausnahme der MitarbeitervertreterInnen per E-Mail um 17:09 Uhr zur Vorstellung der „Ergebnisse Verbundprüfung“ am 20.02.2019 eingeladen. Die Präsentation fand durch die Beraterfirma zeb am 20.02.2019 ab 16.00 Uhr für diejenigen Gremienmitglieder statt, welchen nach der kurzen Einladungsfrist als ehrenamtlich Tätige eine Teilnahme ermöglichen konnten. Ein Vertreter der Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) hat an dieser Veranstaltung teilgenommen.


Die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) hat in den letzten Jahren die mit der Beratergesellschaft ProKlinik erarbeiteten Maßnahmen zur Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage des Städtischen Klinikum Solingen – mit Ausnahme der Outsourcing-Pläne – konstruktiv in allen Gremien begleitet. Die bisherige Umsetzung der Maßnahmen durch die Geschäftsführung des SKS, insbesondere auf den Gebieten der internen Organisationsstruktur von Abläufen und im Bereich der Erlösverbesserungen kann nicht zufrieden stellen.
Eine Power-Point-Präsentation dient als Anlage zu einer Beschlussvorlage für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Städtischen Klinikum Solingen gem. GmbH, des Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Wohnungswesen, Senioren und Beschäftigungsförderung sowie für die Mitglieder des Beteiligungsausschusses als Beratungsgrundlage für deren Vorberatung, Empfehlung und Beschluss. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Bekundung des politischen Willens, zur Gründung einer Holding GmbH und zur Gründung einer Verbund Dienstleistungsgesellschaft, somit also ein politischer Grundsatzbeschluss.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) im Aufsichtsrat des Städtischen Klinikum Solingen gem. GmbH (SKS), im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Wohnungswesen, Senioren und Beschäftigungsförderung und im Beteiligungsausschuss der Stadt Solingen, haben sich gemäß ihrem Auftrag zum Wohle der Stadt Solingen und aller Bürgerinnen und Bürger sowie in Verantwortung für das Städtische Klinikum Solingen gem. GmbH und alle seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv mit der Vorlage „zur Bildung eines regionalen kommunalen Krankenhausverbunds zwischen Leverkusen und Solingen“ sowie der dazugehörigen Anlage (Power-Point-Präsentation) auseinandergesetzt. Sie haben die Ergebnisse ihrer Analyse den Fraktionsmitgliedern der Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) vorgelegt, so dass diese fundiert beraten konnte.
Es ist festzuhalten, dass Beratungsgrundlage nicht ein Gutachten mit Herleitungen, Berechnungen und Belegen, sondern lediglich eine Ergebnispräsentation ist. Schon bei dieser stellt sich eine Vielzahl von Fragen, die vor einem Grundsatzbeschluss beantwortet werden müssen. Die Relevanz der Fragen bleibt auch nach einem politischen Grundsatzbeschluss und besonders in der Umsetzungsphase im Jahr 2020 bestehen. Systematisch wurden die Folien nach Inhaltliche Folien, Folien ohne Erkenntnisgewinn (z. B. Wiederholungen), Deckblättern und Inhaltsverzeichnissen sowie Folien ein Angebot zur Folgeberatung betreffend eingeordnet. Der Informationsgehalt der Folien ist höchst unterschiedlich. Für die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) ergibt sich aus den umfangreichen Foliensatz der Power-Point-Präsentation folgende Verteilung:

klinik diagramm

Die sich bereits aus der Power-Point-Präsentation ergebenden Anmerkungen und insgesamt 140 Fragestellungen hat die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) mit der Bitte um Beantwortung vorgelegt.

Für die von der Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) bisher in allen Fragen geleistete, konstruktive Befassung und eine verantwortungsvolle Grundsatzentscheidung zum Wohle der Stadt Solingen, ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie für unser Städtisches Klinikum Solingen sind qualifizierte und belegbare Antworten auf die berechtigt gestellten Fragen notwendig.

Position der Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) gemäß einstimmigen Fraktionsbeschlusses

Bei zukunftsweisenden Entscheidungen für unsere Stadt Solingen und für die Lebensverhältnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger legt die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) grundsätzlich immer mindestens drei Kriterien an, nach denen entsprechende Vorschläge einer Überprüfung unterzogen werden: Transparenz, Verbesserung und Gerechtigkeit. Dies gilt selbstverständlich auch für die am 20.02.2019 öffentlichkeitswirksam kommunizierte Ergebnispräsentation auf Basis eines nicht vorgelegten Gutachtens im Hinblick auf das Städtische Klinikum Solingen und seine Zukunft.

Transparenz

Wenn ein Unternehmen in kommunaler Trägerschaft, wie das Städtische Klinikum Solingen gem. GmbH, welches der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Solingen dienen soll, einer gravierenden Umstrukturierung unterworfen werden soll, welche insbesondere die Eigentümerstruktur betrifft, muss diese Umstrukturierung für mehr Transparenz, mehr Klarheit, mehr Wahrung von Aufsichtsrechten und schnellere Informations- und Entscheidungswege sogen. Nach dem derzeitigen Stand der Informationen wird die 100%ige Eigentümerschaft der Stadt Solingen an ihrem Städtischen Klinikum durch eine mittelbare Eigentümerschaft über eine gemeinsame Klinik-Holding mit der Stadt Leverkusen und eine direkte (Minderheits-)Teileigentümerschaft ersetzt.

Die bisher stringente Verbindung der Stadt Solingen mit ihrem Städtischen Klinikum wird durch die Schaffung einer Klinik-Holding zu großen Teilen unterbrochen. Galt es in den bisherigen Entscheidungen die Belange der Stadt Solingen und des Städtischen Klinikums zu berücksichtigen, müssten zukünftig auch die Belange der Stadt Leverkusen, des Städtischen Klinikum Leverkusen und der Klinik-Holding mitbedacht werden.

Es entsteht somit eine Vervielfachung der Interessengruppen, deren jeweilige Positionen, Meinungen und Wünsche Berücksichtigung finden müssen. Das komplexe System unterschiedlicher Beteiligungen schafft kein mehr an Transparenz. Völlig unklar bleiben die Entscheidungsfindung und die Information kommunaler Gremien in den Städten (für Solingen: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Wohnungswesen, Senioren und Beschäftigungsförderung und Beteiligungsausschuss). Mit der geplanten Besetzung der Gesellschafterversammlung sowie des Aufsichtsrates wird das Schicksal beider Kliniken in einer Holding in die Hände weniger Personen gelegt, deren Rückbindung in die Kommunalpolitik nicht geregelt ist. Die Transparenz verschlechtert sich hierdurch.

Transparent muss die Auswirkungen der Planungen auf die bestehenden Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dargestellt und in die Entscheidung mit einbezogen werden. Hierzu bestehen derzeit keine Aussagen.
Transparenz bedeutet auch, dass die Grundlagen für eine Entscheidungsfindung ordnungsgemäß vorgelegt werden. Den beteiligten Gremien liegt eine Entscheidungsvorlage mit einer Power-Point-Präsentation vor, nicht das Gutachten. Es liegen keine Berechnungen und auch keine Alternativbetrachtungen vor. Die Behauptung, die Vorschläge sind „alternativlos“ zeugen nicht von Transparenz.

Wie in den Anlagen zur Vorlage dargestellt, wird aus dem Städtischen Klinikum Solingen in kommunaler Trägerschaft, ein Städtisches Klinikum mit „kommunalen Gepräge“. Was dies genau bedeutet, bleibt intransparent. Deutlich wird aber, dass sich mit einem solchen Beschluss verschiedene politische Parteien und der Oberbürgermeister der Stadt Solingen versuchen, von ihrem Versprechen zum Erhalt des Städtischen Klinikum Solingen in kommunaler Trägerschaft intransparent zu verabschieden.

Verbesserung

Das Städtische Klinikum Solingen dient der Versorgung der Solinger Bürgerinnen und Bürger. Jegliche Änderung an der Struktur oder an den Angeboten des Städtischen Klinikums sollte somit zu einer Verbesserung dieser Versorgung führen, sei es in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht. Derzeit wird von einer „örtlichen Spezialisierung im medizinischen Bereich“ gesprochen. Dies bedeutet, dass bestimmte medizinische Leistungen in der Planung zukünftig nur in Leverkusen oder in Solingen angeboten werden sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger beider Städte bedeutet dies jedoch längere Wege bei der Inanspruchnahme bestimmter medizinischer Leistungen, ohne das klar ist, ob die Bürgerinnen und Bürger diese Wege leisten können oder leisten wollen.

Unklar bleibt, welche der 16 fachlich gut aufgestellten Einzelkliniken des Städtischen Klinikum Solingens gänzlich oder zu Teilen nur noch am Standort Leverkusen tätig sein werden. Diese Frage ist für die Versorgung der Solinger Bürgerinnen und Bürger sowohl im Hinblick auf die mittlere, als auch im Hinblick auf die lange Frist von großer Bedeutung. Was mit dem Konzept von „Verbundzentren“, für die verschiedenen Kliniken für Menschen aller Altersgruppen in unserer Stadt bedeutet ist völlig unklar. Es scheint fraglich, ob eine qualitative Angebotsverbesserung nur an einem Standort im Verhältnis zu den Wegen und der damit einhergehenden Verfügbarkeit von medizinischer Versorgung eine Verbesserung für die Solingerinnen und Solinger bedeutet. Aus ökologischen Aspekten und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit erscheinen Transportwege für Patientinnen und Patienten sowie für Güter und Waren nicht als Verbesserung.
Die Einsparpotentiale, welche in unterschiedlicher Höhe beziffert werden, generieren sich zu großen Teilen aus dem Outsourcing, entweder an Fremdanbieter oder an eine Verbundservice-GmbH sowie aus einer „umsatzsteuerlichen Organschaft“ der neuen Struktur, welche einen steuerfreuen Leistungsaustausch innerhalb dieser Struktur sicherstellen soll. Dieser finanzielle Verbesserungseffekt tritt aber nur ein, wenn die umsatzsteuerliche Organschaft von Seiten der zuständigen Finanzämter bestätigt wird.

Von einer sicher kalkulierbaren finanziellen Verbesserung kann also rechtssicher nur beim Vorliegen einer verbindlichen Auskunft des zuständigen Finanzamtes (der zuständigen Finanzämter) ausgegangen werden. Diese fordert die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) ein.

Die Auswirkungen eines Outsourcings führen für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – also zum Großteil für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Solingen - nicht zu einer Verbesserung ihrer derzeitigen Lebenssituation und auch nicht zu einer Verbesserung ihrer zukünftigen Lebenssituation z. B. im Hinblick auf ihre Altersversorgung.

Gerechtigkeit

Deutlich wird in den Darstellungen und in der Presse der Konnex zwischen den geplanten Maßnahmen und Einsparnotwendigkeiten hergestellt. Richtig ist, dass das Städtische Klinikum Solingen durch die bereits ergriffenen und weiteren Maßnahmen wirtschaftlich wieder auf eine gesunde Basis gestellt werden muss.

Ob dies im geplanten Holding-Konstrukt durch die Fremdvergabe und Ausgliederung (Outsourcing) von ganzen Arbeitsbereichen geschehen muss, ist mehr als fraglich. Ausgliederung bedeutet nämlich, dass die bisher geltenden Arbeitsbedingungen (Vergütung, Arbeitszeit, Rahmenbedingungen) bei fremden Anbietern oder bei ausgelagerten Gesellschaften (sog. Servicegesellschaften, hier: Verbunddienstleistungsgesellschaft) für die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr gelten. Alternativen hierzu werden nicht verfolgt bzw. vorgelegt.

Für gleichbleibende oder wachsende Arbeitsbelastungen soll somit ein deutlich geringeres Entgelt gezahlt werden. Dies über einen längeren Zeitraum führt zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erster und zweiter Klasse im Städtischen Klinikum Solingen. Erstere werden durch ihren Besitzstand geschützt, letztere werden durch die neue Konstellation bei mindestens gleicher Leistung deutlich schlechter gestellt werden.

Dass es bei den bisher genannten Bereichen Zentralküche, Sterilisation, Zentrallabor, Wäscherei, Gebäudereinigung, Transportdienst und technischer Dienst Menschen trifft, welche ohnehin eher gering-vergütet werden, wirft die Frage nach der Gerechtigkeit hinter dieser Maßnahme auf. Diese Frage verschärft sich besonders dadurch, dass die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die finanzielle Lage des Städtischen Klinikum Solingen keine Verantwortung tragen. Im Gegenteil: Diese Bereiche haben bisher einschneidende Maßnahmen (z. B. Zentrallabor) umgesetzt, um genau den jetzt geplanten Weg in Richtung von Service-Gesellschaften oder in Richtung externer Anbieter zu vermeiden.

Gerechtigkeit bedeutet auch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihrer Arbeit leben können. Ihre Motivation und ihr Leistungswille muss gewahrt und gefördert werden. Es besteht zusätzlich die Gefahr, dass ein nicht mehr auskömmliches Entgelt dazu führt, dass bestehende und kommende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Transferleistungen (z. B. Aufstockung) angewiesen sein werden. Transferleistungen, welche die Stadt Solingen aufzubringen hat. Mit den geplanten Auslagerungen wird das bisher im Städtischen Klinikum Solingen bestehende Miteinander der verschiedenen Berufsgruppen zum Wohle der Patientinnen und Patienten bewusst aufgekündigt. Die Begriffe „Primär-, Sekundär- und Tertiärbereich“ sollen suggerieren, dass es für den Betrieb eines Klinikums „wichtige“ und „unwichtige“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Diese sprachliche und wohl auch inhaltliche Haltung ist zutiefst ungerecht. Sie stört den Betriebsfrieden dauerhaft und lässt für weiter motiviertes Miteinander zukünftig keinen Raum mehr.

Es muss festgehalten werden, dass „Besitzstandsregelungen“ keine sozialen Maßnahmen, welche großzügig gewährt oder erkämpft werden, sondern berechtigte arbeitsrechtliche Ansprüche sind. „Besitzstandsregelungen“ sind somit lediglich das äußerste Minimum an Gerechtigkeit, gegenüber einer Vielzahl von engagierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche zum Teil seit Jahren treu ihre Dienste leisten. Diese Regelungen verhindern nur, dass es zu betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigungen kommt, die als Option wohl noch immer in manchen Erwägungen Raum greifen. Was das Nebeneinander von unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und Vergütungen über einen längeren Zeitraum für das Miteinander im Städtischen Klinikum bedeutet, ist deutlich abzusehen. Das Gerechtigkeitsempfinden wird nachhaltig gestört. Zudem wird der Druck auf die MitarbeiterInnen im Besitzstand wachsen. Sie sind „nicht mehr gewünscht, weil teurer“ – eine inakzeptabel und ungerechte Haltung!

Die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) unterstützt weiterhin die bisher beschlossenen Konsolidierungsbemühungen des Städtischen Klinikums mit Ausnahme der Auslagerungspläne. Insofern geht es darum, diese bestehenden Beschlüsse von Seiten der Geschäftsführung in allen Bereichen, insbesondere im Bereich der Organisation nun endlich konsequent umzusetzen. Somit ist der Vorschlag zur Gründung einer Holding-Struktur eben nicht „alternativlos“. Es kann bei den bereits bestehenden Beschlüssen auch nicht von einem „weiter so“ gesprochen werden. Tatsächlich können insbesondere die Erlössteigerungen auf Basis bereits bestehender Gutachten auch für das Städtische Klinikum Solingen erzielt werden. Die bestehenden Beschlüsse müssten nur endlich entsprechend umgesetzt werden!

Die Bürgergemeinschaft für Solingen verwahrt sich gegen Vorwurf der „Ideologie“ und gegen den Vorwurf von „Vorurteilen“. Transparenz, Verbesserung und Gerechtigkeit sind Grundlagen unserer Demokratie – keine Ideologie und keine Vorurteile. Die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) fordert daher auch Respekt gegenüber ihrer, nicht mit den Solinger Parteien und dem Oberbürgermeister konformen Meinung ein! Die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) bleibt weiterhin kritisch konstruktiv, natürlich bisweilen unbequem. Damit müssen die Solinger Parteien weiter leben lernen. Die Frage, ob der Beratungskostenanteil und die anteiligen Kosten zum Aufbau einer Holding von geschätzt ca. 660.000,00 € allein im Jahr 2019 im Städtischen Klinikum Solingen nicht eine bessere Verwendung finden könnten, muss redlicher Weise gestellt werden.

Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag verabschiedet sich die Stadt Solingen im Hinblick auf ihr - auf unser - Klinikum von den Grundlagen „Transparenz, Verbesserung und Gerechtigkeit“. Die Stadt Solingen verabschiedet sich vom bisher in unserem Klinikum tragenden Prinzip des Miteinanders aller Berufsgruppen zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Aus dem Städtischen Klinikum Solingen als Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft wird ein Krankenhaus mit „kommunalen Gepräge“, was immer das auch zukünftig sein mag.

Diesen Abschied beschließen die Solinger Parteien allein, gegen die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS). Mit ihrer konstruktiven Befassung und Ablehnung steht die Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) gemäß ihrem Auftrag auf der Seite aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Klinikums, der Patientinnen und Patienten und der Seite der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.


Jan Michael Lange
Heinz Bender

Fraktionsvorsitzende der Fraktion der
Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS)
im Rat der Stadt Solingen

Michael Bender

Aufsichtsrat Städt. Klinikum Solingen
Vertreter der BfS-Fraktion

Ingeborg Schmitz Jösting
Jan-Claudius Salewski

Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Wohnungswesen, Senioren und Beschäftigungsförderung
Stimmberechtigte Vertreter der BfS-Fraktion

Frank Gerhard
Dr. Rudi Grützmann

Beteiligungsausschuss
Stimmberechtigte Vertreter der BfS-Fraktion