Die BfS sieht einen dringenden Handlungsbedarf, dass auch in NRW – analog zu Bayern – die Bürger per Volksbegehren die Geiselhaft „Straßenausbaubeiträge“ in den Mülleimer antiquierter Verwaltungswillkür befördern. Die BfS wird dieses aktiv unterstützen.

Aktualität bekommt dies, durch den geplanten Griff in die Taschen der Anwohner der Widderter Straße:

Basis für diese Anfrage ist die Vorlage 4711/2018 der BV Burg/Höhscheid, sowie die hierzu abgehaltene oberlehrerhafte Bürgerinformation. In der Vorlage wird neben der Installation eines Abwasserkanals eine Luxussanierung der gesamten Straße den Bürgern aufgebürdet. Zunächst ist festzuhalten, dass die Widderter Straße seit Jahren sträflich bei den Instandhaltungen vernachlässigt worden ist – und zwar bis zu dem Punkt, dass eine kostengünstige Wiederherstellung nicht mehr von der Verwaltung in Betracht gezogen wird. Hier wird dann, mit der für die Verwaltung so praktischen Gesetzeslage gespielt, dass die Verwaltung einbestellen kann, weil es die Anwohner zahlen müssen.

Ist dies ein Beispiel für die, von der Verwaltung der Stadt Solingen gelebte Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe? - Wie werden die Bedürfnisse der Anwohner ab jetzt mit eingebunden oder müssen die Anwohner mit der ausgegebenen Losung: „friss oder stirb“ leben? Wenn es keinen Zwang zur Anwohnerbeteiligung gäbe (wie in anderen Bundesändern), wie wäre die Planung der Widderter Straße bei aktueller Haushaltslage Solingens gestaltet worden?

Nach der Bürgerinformation sind viele voneinander unabhängige Beschwerden an die BfS herangetragen worden, die jedoch einen Tenor hatten: Wie seinerzeit bei der katastrophalen Bürgerinformation zum Kanalbau auf der Rölscheider Straße, wird die Atmosphäre dieser Versammlung als arrogant und oberlehrerhaft beschrieben. Besonders wird hier immer Frau Hecker herausgestellt, die den Bürgern sehr schroff klar machte, dass sie bestimmt und der Bürger zu zahlen hat.

Ist das die von der Verwaltungsspitze der Klingenstadt Solingen vorgegebene Strategie zum Umgang mit den Bürgern unserer Stadt? Wie den Beschwerden der Anwohner zur Luxussanierung der Widderter Straße zu entnehmen ist, gibt es mehrere klagewillige Mitbürger, die sich nicht mit Sanierungsdekret der Stadt Solingen abfinden wollen. Wird hier noch über eine Einbindung der Bürger nachgedacht oder müssen die Gerichte hier entscheiden?

Hätte eine Klage gegen die Straßensanierung aufschiebende Wirkung, bis auch in NRW - analog zu Bayern - das von den Freien Wählern initiierte Volksbegehren zu den
Straßen-Ausbaubeiträgen (Strabs) womöglich erfolgreich ist?

Jan-Claudius Salewski
Pressesprecher