Mit den Verwarnungsgeldern wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz beweist der "Konzern Stadt Solingen" wieder einmal, dass ihm der Begriff Dienstleistung am Bürger absolut fremd ist. Obrigkeitsdenken endet nicht damit, dass man Ämter in Stadtdienste umbenennt, sondern muss sich auch in den Köpfen der Verantwortlichen festsetzen.

Eine Besteuerung des zweiten Wohnsitzes ist bei der knappen Haushaltslage der Stadt Solingen im Interesse aller Solinger Bürger richtig; schließlich profitieren die durch die Zweitwohnsteuer betroffenen Bürger auch von der Solinger Infrastruktur.

In der Industrie ist der Kunde König, der Stadt Solingen scheinbar nur lästig.

Nicht nachvollziehbar ist es allerdings, dass Bürger, die rückwirkend mit der Steuer belegt werden und daraufhin ebenfalls rückwirkend ihre Zweitwohnsitze abmelden, daraufhin wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz mit Verwarnungsgeldern belegt werden sollen.

Die BfS fordert sofortige Rücknahme aller ausgesprochenen Verwarnungsgelder!

Pressemitteilung vom 11. Juni 2007, Reinhard Burski