Hier der Antragstext: 1. Der Rat der Stadt Solingen beschließt, ab 01.10.2004 die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Solingen gemäß § 3 Abs. 2 a KwahlG NW von derzeit 58 Vertreter um 6 Vertreter zu verringern. 2. Der Rat der Stadt Solingen beauftragt die Verwaltung, die nach Gesetz vorgeschriebene Satzung auszuarbeiten und gleichzeitig das Wahlgebiet in 26 Wahlbezirke einzuteilen und Wahlausschuß rechtzeitig zur Beratung und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die Reduzierung der Ratsvertreter auf die Zahl 52 ist die mögliche Untergrenze nach KwahlG NW. Die Einsparungen pro Jahr betragen immerhin ca. € 40.000 (Politik + Vewaltungskosten) ab dem Jahre 2005. In Zeiten, wo dem Bürger immer neue Lasten auferlegt werden, ist auch danach zu fragen, in welchem Maße sich die Politik beteiligt. Sicher bedeutet die Reduzierung zum einen Mehrarbeit des einzelnen Abgeordneten, andererseits besteht natürlich die Gefahr für die kleineren Fraktionen, nicht wieder im Stadtrat vertreten zu sein. Die BfS-Fraktionsmitglieder sind dennoch der Meinung, einen solchen "Risiko"-Antrag für sie selbst zu stellen, um auch zu dokumentieren, daß die Politik nicht nur zu Lasten der Bürger spart. Die Bürgergemeinschaft für Solingen glaubt auch, daß eine solche Maßnahme vom Bürger unserer Stadt honoriert wird und es deshalb auch ein Grund mehr ist, die BfS zu wählen.