Das Recht auf einen angemessenen Toilettenbesuch von behinderten Mensch erkennt der Schuldezernent Nobert Feith nicht für notwendig. In der gestrigen Schulausschusssitzung beantwortete die Verwaltung eine Nachfrage der Bürgergemeinschaft für Solingen zu den Zuständen an der Wilhelm-Hartschen-Schule.

Zur Erinnerung: Seit Jahren klagt die W-H-Schule über Platzmangel. Sportunterricht ist aufgrund eines abgestellten Mattenwagens in der Sporthalle nicht möglich. Zum Schuljahresbeginn hatte die Schule zur Linderung des Platzmangels eine Containeranlage auf den Schulhof bekommen. Offensichtlich ist sich die Verwaltung nicht bewusst, dass an einer Schule für körperlich behinderte Menschen u.a. auch Rollstuhlfahrer unterrichtet werden und eine Toilette benötigen. Bei der Ausschreibung wurde schlicht die Forderung nach einer (behindertengerechten) Toilette vergessen. Genaue Nachfragen durch die BfS wurden nun beantwortet. Dabei wurden die Realitäten sehr gedehnt. Man sprach in dieser Antwort von enormen Zeitdruck. Das ist aus unserer Sicht unverständlich, da wir im Ausschuss bereits 1 Jahr vorher über die große Platznot diskutiert. In der Antwort wurde auf eine Aussage der Schulleitung Bezug genommen, dass in den Räumen kein Rollstuhlfahrer unterrichtet wird. Diese Aussage in der Antwort der Verwaltung entspricht nicht der Realität, so berichtete Herr Cerewicki dem OB-Kandidat Preuss auf Nachfrage. „Der Bauingenieur hat uns gesagt, ihr bekommt das oder gar nichts“, so der Schulleiter, „da habe ich zugestimmt.“ Selbst über rechtliche Vorschriften über behindertengerechte Toiletten kannte der Beigeordnete sich nicht aus (so die Antwort). Hier gibt es klare baurechtliche Vorschriften und für öffentlich Gebäude den Fürsorgeerlass des Innenministers.

Derzeit wird ein spastisch gelähmtes Kind mit Rollstuhl in der Containeranlage beschult. Für einen Toilettenbesuch muss das Kind angezogen werden und in das Hauptgebäude gerollt werden. Dabei wird teilweise die Klasse allein gelassen. - DAS KANN NICHT WAHR SEIN!

Wir fordern die Verwaltung auf, sich kurzfristig der Situation an der Wilhelm-Hartschen-Schule anzunehmen. Eine ordentliche Möglichkeit seine Notdurft zu verrichten steht allen Menschen zu, auch behinderten Menschen. Hier muss eben auf diese Besonderheit Rücksicht genommen werden. Da auch der Sportunterricht seit Jahren bedingt durch den Mattenwagen nicht richtlinienkonform möglich ist, erwarten wir auch hier, dass die Verwaltung nun schnell tätig wird. Leider spielen Behinderte kein Golf, sonst hätten sie eine Lobby.